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   VG Berlin, 12.08.2002 - 21 A 323.01 (PKH)   

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VG Berlin, 12.08.2002 - 21 A 323.01 (PKH) (https://dejure.org/2002,56125)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.08.2002 - 21 A 323.01 (PKH) (https://dejure.org/2002,56125)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. August 2002 - 21 A 323.01 (PKH) (https://dejure.org/2002,56125)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Göttingen, 21.04.2005 - 4 A 13/03

    Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausnahme; Ausnahmefall;

    Der Verstoß ist nicht als geringfügig anzusehen, da das Verhalten im Hinblick auf die Praxis des Schlepper-Unwesens und die damit einhergehende Umgehung des Sichtvermerksverfahrens bzw. auf die Folge, dass - wie im vorliegenden Fall - der Ausländer nicht in sein Heimatland abgeschoben werden kann, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 12.08.2002 - 21 A 323.01 -, juris).
  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

    Der Vorwurf ordnungswidriger Falschangaben nach dem Meldegesetz ist demgegenüber ein von der Schwere her weit geringfügiger und deutlich anders gearteter (vgl. für den anders gelagerten Fall der Austauschbarkeit des Straftatbestandes des § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG mit Ordnungswidrigkeitentatbeständen des § 93 Abs. 3 AuslG: VG Berlin, Beschluss vom 12. August 2002 - VG 21 A 323.01 (PKH) -, amtl.
  • VG Hamburg, 13.10.2006 - 2 K 1835/06

    Ausweisung bei Vorsatztaten nach AufenthG 2004 § 95 Abs 1 Nr 1 - 3

    Da die Klägerin vorsätzlich ohne das erforderliche Visum oder sonstigen Aufenthaltstitel und ohne Pass in das Bundesgebiet eingereist ist und sich hier aufgehalten hat, liegt eine vorsätzlich begangene Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AufenthG vor (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.3.2002, 3 Bf 205/01, EZAR 033 Nr. 14; VG München, Urt. v. 24.3.2004, M 7 K 03.2509, juris; VG Augsburg, Urt. v. 2.6.2003, Au 1 K 02.1395, juris; VG Berlin, Beschl. v. 12.8.2002, 21 A 323.01, juris).
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